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   OVG Schleswig-Holstein, 11.08.1993 - 1 L 24/92   

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https://dejure.org/1993,4193
OVG Schleswig-Holstein, 11.08.1993 - 1 L 24/92 (https://dejure.org/1993,4193)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.08.1993 - 1 L 24/92 (https://dejure.org/1993,4193)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. August 1993 - 1 L 24/92 (https://dejure.org/1993,4193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung gegen die Verpflichtung zur Erteilung eines positiven Bauvorbescheids für die Errichtung eines Einfamilienhauses; Begriff des Außenbereichs im baurechtlichen Sinne; Kriterien des Bebauungszusammenhangs zwischen Außenbereich und Innenbereich; Ermittlung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.08.1993 - 1 L 24/92
    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiele, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (siehe BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, DVBl. 1975, 509; siehe auch die Beispiele bei Ernst/Zinkahn/Bielenberg, aaO).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.08.1993 - 1 L 24/92
    Die Abgrenzung dieser drei Bereiche ist negativ vorzunehmen, so daß Außenbereich danach alles ist, was außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes i.S.d. § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile i.S.d. § 34 BauGB liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.12.1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.08.1993 - 1 L 24/92
    Der Begriff der Splittersiedlung in § 35 Abs. 3 BauGB steht beispielhaft für das Bestreben des Gesetzes, die Entwicklung unorganischer Siedlungsstrukturen und damit jede Zersiedelung des Außenbereichs zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.08.1990 - 4 C 3.90 -, BRS 50 Nr. 2).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.08.1993 - 1 L 24/92
    Die unorganische Inanspruchnahme des Außenbereiches durch Bauvorhaben ist zu mißbilligen, d. h. zu "befürchten" und "unerwünscht", wenn in dem Bauvorhaben ein Vorgang der Zersiedelung gesehen werden muß (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.1977 - IV C 37.75 -, BRS 32 Nr. 75).
  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.08.1993 - 1 L 24/92
    Ob ein unbebautes Grundstück, das sich einem Bebauungszusammenhang anschließt, diesen Zusammenhang fortsetzt oder ihn unterbricht, hängt davon ab, inwieweit nach der maßgeblichen Betrachtungsweise der Verkehrsauffassung die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit bzw. Zusammengehörigkeit vermittelt (siehe dazu zusammenfassend BVerwG, Urt. v. 14.11.1991 - 4 C 1.91 -, RdL 1992, 79; siehe auch BVerwG, Urt. v. 03.03.1972 - IV C 4.69 -, DVBl. 1972, 684).
  • BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 19.88

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.08.1993 - 1 L 24/92
    Dabei kann es dahinstehen, welcher Wirkung der Straßenkörper der Straße M. zukommt (siehe zur Frage der trennenden oder verbindenden Wirkung von Straßen BVerwG, Beschl. v. 16.02.1988 - 4 B 19.88 -, BRS 48 Nr. 44).
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.08.1993 - 1 L 24/92
    Die sich ihr anschließenden selbständigen Flächen gehören zum Außenbereich (BVerwG, Urt. v. 12.10.1973 - IV C 3.72 -, BauR 1974, 41).
  • BVerwG, 03.03.1972 - IV C 4.69

    Minigolfanlage im Außenbereich; Nachbarschutz als öffentlicher Belang

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.08.1993 - 1 L 24/92
    Ob ein unbebautes Grundstück, das sich einem Bebauungszusammenhang anschließt, diesen Zusammenhang fortsetzt oder ihn unterbricht, hängt davon ab, inwieweit nach der maßgeblichen Betrachtungsweise der Verkehrsauffassung die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit bzw. Zusammengehörigkeit vermittelt (siehe dazu zusammenfassend BVerwG, Urt. v. 14.11.1991 - 4 C 1.91 -, RdL 1992, 79; siehe auch BVerwG, Urt. v. 03.03.1972 - IV C 4.69 -, DVBl. 1972, 684).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.08.1994 - 1 L 55/94

    Flächennutzungsplan; Öffentliche Belange; Sonstige Vorhaben

    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiele, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (siehe BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, DVBl. 1975, 509; siehe auch die Beispiele bei Ernst/Zinkahn/Bielenberg, aaO; siehe zu einer Geländekante auch Urt. des Senates v. 11.08.1993 - 1 L 24/92 -).
  • OVG Saarland, 28.11.2003 - 3 N 2/02
    etwa OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.8.1993 - 1 L 24/92 - für die Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich in der Ortsrandlage ohne Bindung an ergangene Bauvorbescheide und den Flächennutzungsplan.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1995 - 1 L 152/94

    Lärmschutzwall; Aufschüttung; Bauliche Anlage; Genehmigungspflicht; Außenbereich;

    Ausnahmsweise sind ferner solche Grundstücke zum Innenbereich zu zählen, die zwar hinter dem letzten Grundstück bzw. dem letzten Gebäude des Bebauungszusammenhanges liegen, aber von der freien Landschaft durch ein deutlich sichtbares Hindernis (Straße, Fluß, Eisenbahn) getrennt sind, so daß diese Fläche zwischen dem letzten Gebäude und dem Hindernis von der Verkehrsanschauung noch zum Innenbereich gezählt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, DVBl. 1975, 509; Urt. d. Senates v. 31.08.1994 - 1 L 55/94 - vgl. zu einer Geländekante: Urt. d. Senates v. 11.08.1993 - 1 L 24/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 1 L 170/96

    Ersatzgebäude; Behelfsheim

    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiel, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (siehe BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28; siehe auch die Beispiele bei Zinkahn, a.a.O.; siehe zu einer Geländekante auch Urt. d. Senates v. 11.08.1993 - 1 L 24/92 verneinend zu einem Knick Urt. d. Senates v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 - zum Nebeneinander von Bebauung und Dünengelände Urt. d. Senates v. 04.09.1996 - 1 L 191/95 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.1996 - 1 L 191/95

    Gültigkeitsdauer; Bauvorbescheid; Baugenehmigung; Gerichtlicher Vergleich

    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiele, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (siehe BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28; siehe auch die Beispiele bei Zinkahn, a.a.O.; siehe zu einer Geländekante auch Urt. d. Senates v. 11.08.1993 - 1 L 24/92 - und verneinend zu einem Knick Urt. d. Senates v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.1995 - 1 L 56/95

    Dokumentenbestätigung; Bebauungsplan; Ausfertigung; Innenbereich; Außenbereich;

    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiele, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (siehe BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28; siehe auch die Beispiele bei Zinkahn, aa0; siehe zu einer Geländekante auch Urt. des Senates v. 11.08.1993 - 1 L 24/92 - u. zu einem Knick verneinend Urt. des Senates v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.1996 - 1 L 264/95
    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiele, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (s. BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, BRS 28 Nr. 28; s.a. die Beispiele bei Zinkahn, aaO; s. zu einer Geländekante auch Urt. d. Senates v. 11.08.1993 - 1 L 24/92 - verneinend zu einem Knick Urt. d. Senates v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 - zum Nebeneinander von Bebauung und Dünengelände, Urt. d. Senates v. 04.09.1996 - 1 L 191/95 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 L 154/92

    Gemeinde; Flächennutzungsplan; Abwägungsfehler

    Der Senat muß deshalb auch nicht näher auf die Frage eingehen, ob die Teilfläche 2 bei einer bauplanungsrechtlichen Beurteilung als dem Innenbereich (§ 34 BauGB) zugehörig zu beurteilen ist oder ob sie Teil des Außenbereiches (§ 35 BauGB) ist (vgl. zu den allgemeinen Grundsätzen dieser Abgrenzung z. B. Urt. d. Senats v. 22.04.1993 - 1 L 37/92 -, Die Gemeinde 1993, 323 und Urt. v. 11.08.1993 - 1 L 24/92 - zuletzt Urt. v. 25.11.1993 - 1 L 53/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1993 - 1 L 53/92
    Die Rechtsprechung nennt hierfür als Beispiele, daß etwa ein Graben, ein Geländeeinschnitt, ein Fluß oder eine Straße den Bebauungszusammenhang begrenzen können (siehe BVerwG, Urt. v. 29.11.1974 - IV C 10.73 -, DVBl. 1975, 509; siehe auch die Beispiele bei Ernst/Zinkahn/Bielenberg, aaO; siehe zu einer Geländekante auch Urt. des Senates v. 11. August 1993 - 1 L 24/92 -).
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